Die Pachtvereinbarungen zwischen Mobilfunkanbietern wie SALT, Sunrise und Swisscom mit Eigentümern von Immobilien haben in der Regel eine Laufzeit von 20 bis 30 Jahren. Viele dieser Verträge, die in den 1990er Jahren abgeschlossen wurden, nähern sich dem Ende ihrer Laufzeit und bieten somit die Möglichkeit zur Kündigung.
Dies stellt eine bedeutende Gelegenheit für unsere Bewegung dar. Es wird empfohlen, dass unsere Mitgliedsorganisationen proaktiv auf die Eigentümer zugehen, um sie davon zu überzeugen, ihre bestehenden Verträge nicht zu erneuern. Es gibt zahlreiche überzeugende Argumente gegen eine Verlängerung, darunter potenzielle Gesundheitsrisiken, eine Minderung des Immobilienwerts und mögliche Konflikte mit Nachbarn. Zudem besteht bei einem Eigentümerwechsel von Grundstücken, auf denen Mobilfunkantennen geplant sind, ein spezielles 30-tägiges Kündigungsrecht. Sollte während eines laufenden Baurechtsverfahens ein Eigentümerwechsel im Grundbuch festgehalten werden, hat der neue Eigentümer die Möglichkeit, dem Mobilfunkbetreiber mittels des offiziellen kantonalen Formulars für Vermieter die Pacht umgehend zu kündigen.
Wir empfehlen: Die Immobilie an eine neugegründete Aktiengesellschaft zu verkaufen, die dann den Pachtvertrag kündigt. Weiterer Vorteil: künftig spart man bei Erbschaften und anderen Eigentümerwechsel eine Menge Gebühren und Steuern, man übergibt nur die Aktien.