Wir empfehlen dazu einen Artikel vom 23. Februar 2023 von Hans-U. Jakob (Gigaherz.ch) in Schwarzenburg:
https://www.gigaherz.ch/bundesgericht-verbietet-dauerfunk-bei-funk-wasserzaehlern/
Wie das schweizerische Bundesgericht einer völlig unnötigen, überflüssigen Funkerei ein Ende setzt.
Darin feiert er den Erfolg vor dem Bundesgericht, gemäss dem Smartmeter mit regelmässiger Funkerei alle paar Minuten oder auch nur 1x am Tag verboten sind. Damit kann jeder den Abbau und Ersatz bereits bestehender Smartmeter verlangen. Auch ein Mieter in einer Wohnung, wo ein Vermieter oder Verwalter dieses bereits zugelassen hat und der Versorger es bereits installiert hat.
Bei Smartmeter-Verweigerung wird der Versorgungsbetrieb versuchen, einen davon abzubringen, indem sie ankündigen, dass man die erhöhten Kosten für die Ablesung zu zahlen hat. Teilweise legen sie einem einen Vertrag mit einem Betrag vor, wie z.B. 100 CHF pro Jahr und bitten um Unterschrift für diesen Vertrag.
Den darf man auf keinen Fall unterschreiben, weil man damit alle Rechtsmittel aufgibt.
Tatsächlich kann man so ein Schreiben ignorieren, nur abheften, als Beweis, dass die Verweigerung beim Werk angekommen und bemerkt wurde. Es reicht, dass die davon wissen.
Auch diesen Ablesebetrag wird man kaum zahlen müssen. Etwaige Rechnungen mit Verweigerung zurück schicken. Sollen die einen doch verklagen. Existiert irgend eine Privat-Rechtsschutzversicherung? Im Folgenden die Begründung, warum keine solchen Beträge fällig sind:
Weiterlesen: Wie Smartmeter-Verweigerer sich gegen Mehrkosten verteidigen können
Es gibt mehrere gute Gründe für die Wasser- und Stromkunden, die Installation der neuen Smartmeter zu verweigern: