Name, Wesen, Sitz, Geschäftsjahr, Kommunikation
Art. 1
Unter dem Namen 5Gfrei.ch besteht ein Verein im Sinne der Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.
Art. 2
Der auf unbestimmte Dauer angelegte Verein ist unabhängig, überparteilich und konfessionell neutral und verfolgt ausschliesslich gemeinnützige Ziele und Zwecke.