Name, Wesen, Sitz, Geschäftsjahr, Kommunikation
Art. 1
Unter dem Namen 5Gfrei.ch besteht ein Verein im Sinne der Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.
Art. 2
Der auf unbestimmte Dauer angelegte Verein ist unabhängig, überparteilich und konfessionell neutral und verfolgt ausschliesslich gemeinnützige Ziele und Zwecke.
Art. 3
Sitz des Vereins ist Morgarten.
Postanschrift: Andreas Gross, Althusweg 12, 6315 Morgarten/ZG
Art. 4
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Art. 5
Die Kommunikation innerhalb des Vereins erfolgt auf Deutsch.
Zwecke
Art. 6
5Gfrei.ch vereinigt interessierte Menschen zu einem Verein, der folgende wissenschaftliche, pädagogische und humanitäre Zwecke verfolgt:
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Die Gefahren des Mobilfunks wissenschaftlich zu erforschen und die Ergebnisse in der Öffentlichkeit zu diskutieren;
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Wissenschaftliche Informationen und Erkenntnisse zum Thema zu verbreiten;
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Die Mobilfunk-Geschädigten und ihre Angehörige in ihrem Streben nach Gerechtigkeit und einer wirklich unabhängigen Untersuchung zu unterstützen;
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Der öffentlichen Wohlfahrt zu dienen durch die Bereitstellung wissenschaftlich gesicherter Informationen zum Mobilfunk, damit dadurch die allgemeine Gesundheit, Demokratie und Gerechtigkeit gestärkt und gefördert sowie Bürgerrechte geschützt werden können.
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Darüberhinaus schauen wir über den Tellerrand hinaus und die gleichen Zwecker verfolgen wir bei den Themen wie
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Impfungen,
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Terroranschlag 11. Sept. 2001,
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Globaler Terrorismus allgemein,
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Fake-News und Propaganda,
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Globalismus als Gefahr für die Schweizer Demokratie,
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Verstandeskontrolle & Manipulationsmethoden
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u.v.a.m.
Wir unterstützen auch diese Themen, ggfs. mit Alias-Namen im öffentlichen Auftritt. Das 5G-Engagement ist nur der aktuelle Aufhänger.
Verwirklichung der Vereinszwecke
Art. 7
Die hier festgelegten Zwecke werden insbesondere wie folgt verwirklicht:
1. Kauf, Erstellung, Übersetzung und Verbreitung der dafür notwendigen Druckerzeugnisse und Materialien zu informativen und pädagogischen Zwecken;
2. Verbreitung der Informationen durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit unter Verwendung geeigneter Medien und Kommunikationswege;
3. Organisation von Treffen und Veranstaltungen zur Pflege und Ausbau der Diskussion der Ergebnisse;
4. Internationale Zusammenarbeit mit Gruppen und Organisationen mit ähnlichen Zielen;
Art. 8
Alle Mitglieder verpflichten sich – in unbedingter Achtung aller Menschen und deren Überzeugungen – zur aktiven Gewaltfreiheit und setzten bei der Umsetzung der vom Verein beschlossenen Tätigkeiten nur gewaltfreie Mittel ein.
Die weiteren Artikel finden sich in der PDF-Datei:
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