"In der Schweiz wurde das Vorsorgeprinzip 1983 als umweltrechtliches Leit- prinzip eingeführt. 1 Art 1 Abs. 2 des Umweltschutzgesetzes lautet: „Im Sinne der Vorsorge sind Einwirkungen, die schädlich oder lästig werden könnten, frühzeitig zu begrenzen." https://www.ekah.admin.ch%2Finhalte%2Fekah-dateien%2Fdokumentation%2Fgutachten%2Fd-Gutachten-Vorsorge-Leitprinzip-2001.pdf
Der Bundesrat verweigert beim Mobilfunk jedoch dieses Vorsorgeprinzip mit der Begründung, dass sich die Wissenschaftler nicht einig seien. Das "beweist" der BR durch die von ihm einberufene Beratergruppe BERENIS, die mit Mobilfunk-Lobbyisten wie der Röösli und mit Umweltschützern besetzt sind. Die können sich nicht einigen.
Weiterlesen: Haftung und Risiko durch 5G und Mobilfunkmasten
Die Sendeleistung ERP in den Standortdatenblättern ist eine reine Parteibehauptung und wird bislang nie belegt oder bewiesen. Bislang haben keine Behörden die je in Frage gestellt. Aber diese Werte sind massgeblich dafür, was beim der Berechnung der Feldstärke am Ende der Rechnung herauskommt. Daher sind sie als Parteibehauptung ohne Bezug zu der Herleitung aus den technischen Datenblättern von uns zurück zu weisen und ein Beweis zu verlangen.
Dagegen wehren sich die Mobilfunkunternehmen natürlich, wie der Teufel sich vor dem Weihwasser scheut. Denn diese Beweise würden das ganze Lügengebäude um die Einhaltung der Grenzwerte wie ein Kartenhaus einstürzen lassen.
gaahts no !?
Wir feilschen in den Bauverfahren um jeden einzelnen Grad Abwärtsneigung, weil diese ganz wesentlich dafür ist, ob bei den Nachbarhäusern der Grenzwert überschritten wird oder nicht ...
und die Mobilfunkbetreiber stellen nach der Montage der Antennen einfach die Antennen so ein, wie es ihnen beliebt.
Weiterlesen: 5G: So steht es um die 207 Handyantennen im Kanton Schwyz
Alles was Jeder über Mobilfunk wissen sollte
Andreas M. B. Groß, Schweiz
Der Autor wurde gebeten in verschiedenen Gemeinden einen Vortrag zur neuen 5. Generation des Mobilfunks (5G) zu halten. Alles was er in hunderten Stunden darüber studiert hat, sollte auf eine Stunde reduziert werden, nur das Wichtigste, um die Bürger nicht zu überfordern. Aus diesen Vorträgen ist dann schliesslich der erste Teil dieser kleine Fibel entstanden.
Weiterlesen: Die kleine 5G Fibel - Alles was Jeder über Mobilfunk wissen sollte
Die Swisscom (Schweiz) AG beantragte jüngst in der Benknerstrasse 56 in 8722 Kaltbrunn eine mächtige 5G-Antenne zu installieren. Ich wurde gebeten, das Standortdatenblatt in Hinblick auf eine Baueinsprache zu analysieren.
Dabei stiess ich auf eine freche Fälschung: Um die Schweizer Grenzwerte scheinbar einhalten zu können, dichtete die Swisscom einfach die verwendete Sendeleistung so tief herunter, dass der Grenzwert von 5.0 V/m mit 4.93 V/m scheinbar eingehalten wird.
Dazu behaupten sie, die Antenne nur mit 3.8% ihrer Leistung betreiben zu wollen. Das geht natürlich gar nicht. Das wird deutlich, wenn man diesen Witz mit Maschinen vergleicht, die dem Leser eher vertraut sind:
Weiterlesen: Falsche Leistungsangaben bei Antennen, z.B. die Ericsson 6313