Das BAKOM ist vor 3 Wochen mit einem 5G-Propagandavideo für die Mobilfunkindustrie in die Bresche gesprungen. Subtile Lügen. Mit dem Bild zeige ich sie auf.
Die Pachtvereinbarungen zwischen Mobilfunkanbietern wie SALT, Sunrise und Swisscom mit Eigentümern von Immobilien haben in der Regel eine Laufzeit von 20 bis 30 Jahren. Viele dieser Verträge, die in den 1990er Jahren abgeschlossen wurden, nähern sich dem Ende ihrer Laufzeit und bieten somit die Möglichkeit zur Kündigung.
Dies stellt eine bedeutende Gelegenheit für unsere Bewegung dar. Es wird empfohlen, dass unsere Mitgliedsorganisationen proaktiv auf die Eigentümer zugehen, um sie davon zu überzeugen, ihre bestehenden Verträge nicht zu erneuern. Es gibt zahlreiche überzeugende Argumente gegen eine Verlängerung, darunter potenzielle Gesundheitsrisiken, eine Minderung des Immobilienwerts und mögliche Konflikte mit Nachbarn. Zudem besteht bei einem Eigentümerwechsel von Grundstücken, auf denen Mobilfunkantennen geplant sind, ein spezielles 30-tägiges Kündigungsrecht. Sollte während eines laufenden Baurechtsverfahens ein Eigentümerwechsel im Grundbuch festgehalten werden, hat der neue Eigentümer die Möglichkeit, dem Mobilfunkbetreiber mittels des offiziellen kantonalen Formulars für Vermieter die Pacht umgehend zu kündigen.
Wir empfehlen: Die Immobilie an eine neugegründete Aktiengesellschaft zu verkaufen, die dann den Pachtvertrag kündigt. Weiterer Vorteil: künftig spart man bei Erbschaften und anderen Eigentümerwechsel eine Menge Gebühren und Steuern, man übergibt nur die Aktien.
Gerätestrahlung: Bundesrat stemmt sich gegen Kontrolle
Vor wenigen Monaten machte auch in der Schweiz Schlagzeilen, dass das iPhone 12 von Apple durch die französischen Tests rasselte. Die ANFR reagierte auch darauf mit einem Rückruf. Apple hat seither zwar ein Softwareupdate angeboten, womit das Gerät in Frankreich wieder zugelassen ist.
Belgien, Deutschland und Italien, welche das Update ebenfalls verlangten, erhielten es jedoch nicht. Und auch Schweizer Nutzende haben keines erhalten. Dies bestätigte ein Apple-Sprecher gegenüber Infosperber. Damit wäre das Gerät hierzulande eigentlich nicht marktkonform.
Weiterlesen: https://www.infosperber.ch/gesellschaft/technik/geraetestrahlung-bundesrat-stemmt-sich-gegen-kontrolle
Von der Organisation www.stop5g.ch erhielt ich diesen Text "Historique politique des facteurs de réduction pour les antennes adaptatives", den ich hier in Deutsch veröffentlichen möchte. Er zeigt den wirklichen Grund und die Herkunft der Korrekturfaktoren auf:
Anhang: Politischer Hintergrund der Reduktionsfaktoren für adaptive Antennen.
Historischer Hintergrund
Woher kommt diese Idee?
Um das zu verstehen, müssen wir bis ins Jahr 2017 und zur Konsultation über die Vergabe der neuen Mobilfunkfrequenzen (5G) zurückgehen:
Weiterlesen: Politischer Hintergrund der Korrekturfaktoren für adaptive 5G-Antennen.
«Im Jahr 2000 hat sich ein Landwirt bei uns beklagt. Nachdem auf seinem Hof eine Handyantenne aufgestellt wurde, hatte er vermehrt Kälber, die blind auf die Welt kamen. Ich wurde vom damaligen Bundesamt für Veterinärwesen und vom kantonalen Veterinäramt Zürich beauftragt, das abzuklären», erinnert sich Michael Hässig. Hässig war bis Ende September Professor an der Vet- suisse-Fakultät Zürich und seither im Ruhestand, hat sich viele Jahre mit nichtionisierender Strahlung von Hochspannungsleitungen und von Handyantennen und mit Kriechströmen und ihren Folgen auf Nutztiere beschäftigt.